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Eltern-Information
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Sind alle wichtigen Fragen geklärt? |
Sie erhielten verschiedene wichtige Dokumente:
Lesen Sie diese Unterlagen nochmals durch und prüfen Sie, ob alle Punkte mit der Arbeitgeberin besprochen sind. Andernfalls fragen Sie nach. Als nach wie vor verantwortliche Eltern ist es Ihr Recht, klare Verhältnisse zu schaffen und Auskunft zu erhalten. |
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Anmeldung am Arbeitsort |
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Ihre Tochter muss sich am Arbeitsort (Einwohnerkontrolle) anmelden. Sie benötigt dazu einen Heimatausweis, den Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes erhalten. |
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Versicherungen |
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Krankenkasse: Diese muss weiterhin durch Sie abgedeckt
werden. Melden Sie bitte den Ortswechsel der Au-pair-Angestellten der Kasse und
lassen Sie prüfen, ob die Versicherungsdeckung ausreichend ist. Bei
Lehrverhältnissen gilt der Lehrvertrag.
Unfallversicherung: Die Arbeitgebenden sind gesetzlich verpflichtet, die Au-pair-Angestellte gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle zu versichern. |
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Sprachkurse |
| Eine klare Regelung, wann und wo die Au-pair-Angestellten Sprach- und andere Kurse besuchen werden, trägt viel dazu bei, dass sie vom Aufenthalt profitiert und sich in der anderen Sprache rascher verständigen können. Das Kursgeld sollte durch Sie sichergestellt werden. |
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Familienanschluss / Ausgang am Abend |
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In diesen Fragen treffen oft
unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Au-pair-Angestellte, Sie selbst und
die Arbeitgebenden haben möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen.
Falls bisher keine klaren Abmachungen getroffen wurden, sollte dies vor
der Abreise oder beim Antritt der Stelle besprochen werden.
Klären Sie, wie oft und wie lange Ihre Tochter/Sohn Ausgang hat und wo sie die Freizeit und die Freistunden verbringt. Wichtig für Au-pair-Angestellte
sind auch Möglichkeiten, Kontakte ausserhalb der Familie zu knüpfen und
abendlichen Ausgang zu haben. Für den Ausgang am Abend benötigen die
Arbeitgebenden Ihr Einverständnis. Auch die Häufigkeit und die Zeit
sollten zwischen Ihnen vereinbart werden. |
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Ferien |
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Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache, da ebenfalls
unterschiedliche Wünsche aufeinander treffen können. Au-pair-Angestellte haben Anrecht auf fünf Wochen bezahlte Ferien ausserhalb der Arbeitgeberfamilie (bis zum 20. Altersjahr). Grundsätzlich haben die Arbeitgebenden das Recht, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen. |
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Einen ersten Schritt - fort von zu Hause... |
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...wagt Ihre Tochter
mit diesem Aufenthalt in einem anderen Landesteil. Das kann Ängste,
Unsicherheit, Fragen auslösen, bei
Ihnen wie bei den zukünftigen Au-pair-Angestellten. Wo diese in einem
offenen Gespräch ausgesprochen und gemeinsam überdacht werden können,
sind sie leichter zu tragen. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter,
wohin sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten wenden kann. Sie können Au-pair-Angestellte mit einem guten Kontakt zur Arbeitgeberfamilie in diesem Schritt in die Erwachsenenwelt unterstützen. Erkundigen Sie sich von Zeit zu Zeit bei beiden Parteien über den Verlauf der Situation. Besprechen Sie Fragen vorerst direkt mit den Arbeitgebenden und Ihrer Tochter/Sohn. Beachten Sie beim Kontakt mit den Au-pair-Angestellten (Telefon, Besuche etc.) die getroffenen Vereinbarungen und die Arbeitszeiten. Geben Sie zudem den Au-pair-Angestellten eine Kopie des Vertrages und der Richtlinien/Auszug aus dem Normalarbeitsvertrag mit. So kann sie sich selber wieder über die getroffenen Abmachungen und ihre Rechte und Pflichten informieren. |
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Vorbereitungskurs für Au Pairs des SRK |
| Der Vorbereitungskurs 'Gut gerüstet ins Au Pair Abenteuer' angeboten vom Schweizerischen Roten Kreuz, bereitet die Jugendlichen gut auf ihr Au Pair-Leben vor. Sie sind nach diesem Kurs gut gerüstet für den Au Pair Aufenthalt. |
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Unsere Aufgabe als Stellenvermittlerin: |
Wir stellen den
Kontakt zur Arbeitgeberfamilie her und leiten die Unterzeichnung eines
Vertrages in die Wege:
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Tipps für Eltern: |
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www.aupair.ch |
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OUI SI YES |