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Eltern-Information

In nächster Zeit wird Ihre Tochter in die Westschweiz oder ins Tessin reisen.
Sie finden hier ein paar Tipps, die für die Vorbereitung hilfreich sind.

Sind alle wichtigen Fragen geklärt?

Sie erhielten verschiedene wichtige Dokumente:
  • Richtlinien (Kanton Genf: Auszug aus dem Normalarbeitsvertrag)

  • Anstellungsvertrag

  • Lehrvertrag bei Haushaltlehre

Lesen Sie diese Unterlagen nochmals durch und prüfen Sie, ob alle Punkte mit der Arbeitgeberin besprochen sind. Andernfalls fragen Sie nach. Als nach wie vor verantwortliche Eltern ist es Ihr Recht, klare Verhältnisse zu schaffen und Auskunft zu erhalten.

Anmeldung am Arbeitsort

Ihre Tochter muss sich am Arbeitsort (Einwohnerkontrolle) anmelden.
Sie benötigt dazu einen Heimatausweis, den Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes erhalten.

Versicherungen

Krankenkasse: Diese muss weiterhin durch Sie abgedeckt werden. Melden Sie bitte den Ortswechsel der Au-pair-Angestellten der Kasse und lassen Sie prüfen, ob die Versicherungsdeckung ausreichend ist. Bei Lehrverhältnissen gilt der Lehrvertrag.

Unfallversicherung: Die Arbeitgebenden sind gesetzlich verpflichtet, die Au-pair-Angestellte gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtbetriebsunfälle zu versichern.

Sprachkurse

Eine klare Regelung, wann und wo die Au-pair-Angestellten Sprach- und andere Kurse besuchen werden, trägt viel dazu bei, dass sie vom Aufenthalt profitiert und sich in der anderen Sprache rascher verständigen können. Das Kursgeld sollte durch Sie sichergestellt werden.

Familienanschluss / Ausgang am Abend

In diesen Fragen treffen oft unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Au-pair-Angestellte, Sie selbst und die Arbeitgebenden haben möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen. Falls bisher keine klaren Abmachungen getroffen wurden, sollte dies vor der Abreise oder beim Antritt der Stelle besprochen werden.

Klären Sie, wie oft und wie lange Ihre Tochter/Sohn Ausgang hat und wo sie die Freizeit und die Freistunden verbringt.

Wichtig für Au-pair-Angestellte sind auch Möglichkeiten, Kontakte ausserhalb der Familie zu knüpfen und abendlichen Ausgang zu haben. Für den Ausgang am Abend benötigen die Arbeitgebenden Ihr Einverständnis. Auch die Häufigkeit und die Zeit sollten zwischen Ihnen vereinbart werden.
Allenfalls sind die getroffenen Regelungen im Laufe des Jahres den Veränderungen anzupassen, z.B. der grösseren Selbständigkeit der Au-pair-Angestellten.

Ferien

Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache, da ebenfalls unterschiedliche Wünsche aufeinander treffen können.
Au-pair-Angestellte haben Anrecht auf fünf Wochen bezahlte Ferien ausserhalb der Arbeitgeberfamilie (bis zum 20. Altersjahr). Grundsätzlich haben die Arbeitgebenden das Recht, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen.

Einen ersten Schritt - fort von zu Hause...

...wagt Ihre Tochter mit diesem Aufenthalt in einem anderen Landesteil. Das kann Ängste, Unsicherheit, Fragen auslösen, bei Ihnen wie bei den zukünftigen Au-pair-Angestellten. Wo diese in einem offenen Gespräch ausgesprochen und gemeinsam überdacht werden können, sind sie leichter zu tragen. Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter, wohin sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten wenden kann.

Sie können Au-pair-Angestellte mit einem guten Kontakt zur Arbeitgeberfamilie in diesem Schritt in die Erwachsenenwelt unterstützen. Erkundigen Sie sich von Zeit zu Zeit bei beiden Parteien über den Verlauf der Situation. Besprechen Sie Fragen vorerst direkt mit den Arbeitgebenden und Ihrer Tochter/Sohn. Beachten Sie beim Kontakt mit den Au-pair-Angestellten (Telefon, Besuche etc.) die getroffenen Vereinbarungen und die Arbeitszeiten.

Geben Sie zudem den Au-pair-Angestellten eine Kopie des Vertrages und der Richtlinien/Auszug aus dem Normalarbeitsvertrag mit. So kann sie sich selber wieder über die getroffenen Abmachungen und ihre Rechte und Pflichten informieren.

Vorbereitungskurs für Au Pairs des SRK

Der Vorbereitungskurs 'Gut gerüstet ins Au Pair Abenteuer' angeboten vom Schweizerischen Roten Kreuz, bereitet die Jugendlichen gut auf ihr Au Pair-Leben vor. Sie sind nach diesem Kurs gut gerüstet für den Au Pair Aufenthalt.

Unsere Aufgabe als Stellenvermittlerin:

Wir stellen den Kontakt zur Arbeitgeberfamilie her und leiten die Unterzeichnung eines Vertrages in die Wege:
Aufzählung

Wir überprüfen die Einhaltung des abgeschlossenen Vertrages, falls uns Unstimmigkeiten gemeldet werden.

Aufzählung

Wir vertreten die Rechte der Au-pair-Angestellten gegenüber den Arbeitgebenden.

Aufzählung

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung für Beratung und Auskunft bezüglich des Arbeitsverhältnisses.

Aufzählung

Wir helfen bei Sprachschwierigkeiten zwischen den Beteiligten.

Aufzählung

Wir leiten eine allenfalls nötige Umplatzierung ein.

FAQ - häufig gestellte Fragen FAQ / häufig gestellte Fragen:

   hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Tipps für Eltern:

  PDF-File (44 KB) Tipps für Eltern für den reibungslosen Ablauf des Welschlandaufenthalts Ihrer Tochter/Sohn

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Au-pair-Vermittlung der reformierten Landeskirche
Zentralsekretariat
Fuhrer Annamarie
Dorfstrasse 24
3555 Trubschachen

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