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Richtlinien

für Au-pair-Angestellte im fremden Sprachgebiet in der Schweiz

Geltungsbereich

Diese Richtlinien werden durch die unterzeichneten Stellen für die in der Schweiz wohnhaften Au-pair-Angestellten in Familienhaushalten empfohlen. Sie ergänzen die jeweiligen kantonalen Normalarbeitsverträge NAV.

Zweck

Der Aufenthalt für Au-pair-Angestellte ist in der Regel ein Weiterbildungsjahr zwischen Schule und Berufsbildung.

Der Aufenthalt dient:

    dem Erlernen und Vertiefen der Fremdsprache
    dem Erwerb praktischer Fähigkeiten im Haushalt und in der Kinderbetreuung
    der Berufsvorbereitung
    der Persönlichkeitsentwicklung und Förderung der Eigenständigkeit
    der Förderung von Kulturkontakten.
 

Voraussetzung für einen Au-pair-Aufenthalt

Die Arbeitnehmerin muss:

  • genügend Zeit einsetzen für die Einarbeitung und Begleitung der Au-pair-Angestellten, sowie deren Jugend und geringe Erfahrung berücksichtigen

  • ihr ein eigenes, heiz- und abschliessbares Zimmer zur Verfügung stellen.

Die Au-pair-Angestellte muss:

  • die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben

  • bereit sein, sich in eine fremde Familie einzufügen und dort zu arbeiten

  • bereit sein, die fremde Sprache zu erlernen, Vorkenntnisse sind hilfreich.

  • für Aufenthalte nach Frankreich und England beträgt das Mindestalter 18 Jahre  (oder gut 17, wenn schon 6 Monate oder länger Erfahrungen in der Romandie).

Beide Parteien verpflichten sich, die Richtlinien, die vertraglichen Abmachungen und anderweitige Vereinbarungen einzuhalten. Sie informieren die Vermittlungsstellen über wesentliche Vertragsänderungen oder Vertragsauflösung.

Aufgaben der Arbeitgebenden:

Sie verpflichten sich:

  • die Au-pair-Angestellte in den Aufgabenbereich einzuführen, selber die Verantwortung für die Haushaltführung und die Kindererziehung zu behalten und die Au-pair-Angestellte bei ihrer Abwesenheit von einigen Tagen nicht allein zu lassen

  • ihr Familienanschluss zu gewähren und sie an den Mahlzeiten am Familientisch teilnehmen zu lassen

  • ihr gegenüber die Anstandsregeln einzuhalten und ihren persönlichen Bereich zu respektieren

  • die sprachlichen Fortschritte der Au-pair-Angestellten zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie im Familienkreis die Fremdsprache übt

  • ihr die vereinbarten Schulbesuche zu gewährleisten

  • ihr bei der Orientierung am neuen Ort und bei der Gestaltung der Freizeit beratend zur Seite zu stehen

  • für die Anmeldung der Au-pair-Angestellten bei der Einwohnerkontrolle besorgt zu sein

  • zu prüfen, ob die nötigen Versicherungen bestehen

  • der Au-pair-Angestellten während der Arbeitszeit die notwendige Zeit für die Wäschepflege und die Reinigung ihres Zimmers einzuräumen.

Aufgaben der Au-pair-Angestellten:

Sie verpflichtet sich:

  • die ihr zugewiesene Arbeit gewissenhaft auszuführen

  • sich in die Familiengemeinschaft einzufügen, die Anstandsregeln zu beachten und über Familienangelegenheiten verschwiegen zu sein

  • den vereinbarten Unterricht zu besuchen

  • mit dem Eigentum der Familie sorgfältig umzugehen.

Die untenstehenden Organisationen verpflichten sich, sich für die Einhaltung der Richtlinien einzusetzen und empfehlen den Eltern und Arbeitgebern, diese Richtlinien als Grundlage für den Anstellungsvertrag zu benützen.

Die vollständigen Richtlinien sind bei der Vermittlungsstelle zu beziehen.

Die Vermittlungsstellen sind nicht Vertragsparteien und können für Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht haftbar gemacht werden.

Diese Organisationen stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung:
  • Schweizerischer Verband PRO FILIA

  • oui si yes, Stellenvermittlung der ref. Landeskirche

  • COMPAGNA Sektion Baselland

  • JUGEND + SPRACHEN, Olten

  • Evang. Stadtmission Montreux

  • go 2 talk, St. Gallen

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OUI SI YES
Au-pair-Vermittlung der reformierten Landeskirche
Zentralsekretariat
Fuhrer Annamarie
Dorfstrasse 24
3555 Trubschachen

aupair@aupair.ch