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Geltungsbereich |
| Diese Richtlinien werden durch die unterzeichneten Stellen für die in der Schweiz wohnhaften Au-pair-Angestellten in Familienhaushalten empfohlen. Sie ergänzen die jeweiligen kantonalen Normalarbeitsverträge NAV. |
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Zweck |
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Der Aufenthalt für Au-pair-Angestellte ist in der Regel ein Weiterbildungsjahr zwischen Schule und Berufsbildung. Der Aufenthalt dient:
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Voraussetzung für einen Au-pair-Aufenthalt |
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Die Arbeitnehmerin muss:
Die Au-pair-Angestellte muss:
Beide Parteien verpflichten sich, die Richtlinien, die vertraglichen Abmachungen und anderweitige Vereinbarungen einzuhalten. Sie informieren die Vermittlungsstellen über wesentliche Vertragsänderungen oder Vertragsauflösung. |
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Aufgaben der Arbeitgebenden: |
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Sie verpflichten sich:
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Aufgaben der Au-pair-Angestellten: |
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Sie verpflichtet sich:
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Die untenstehenden Organisationen
verpflichten sich, sich für die Einhaltung der Richtlinien einzusetzen und
empfehlen den Eltern und Arbeitgebern, diese Richtlinien als Grundlage für
den Anstellungsvertrag zu benützen. Die vollständigen Richtlinien sind bei der Vermittlungsstelle zu beziehen. Die Vermittlungsstellen sind nicht Vertragsparteien und können für Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht haftbar gemacht werden. |
Diese Organisationen stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur
Verfügung:
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Gastfamilien | Richtlinien | Anstellungsbedingungen | Lohnrichtlinien
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www.aupair.ch |
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OUI SI YES |