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Fragen und Antworten

Wer wird vermittelt?
Jugendliche ab 15 Jahren mit abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und Wohnsitz in der Schweiz (CH Pass, B oder C-Bewilligung)

Wie oft besuche ich als Au-pair-AngestellteR die Schule?
Es werden vier Lektionen Sprachunterricht verlangt, damit das Au-pair-Jahr als Ausbildung anerkannt wird und die Eltern weiterhin Ausbildungszulagen erhalten

Kann ich neben Französisch/Italienisch auch andere Fächer belegen?
Nein, denn bei uns steht die Sprache im Vordergrund. Wir möchten, dass sich die Jugendlichen voll und ganz auf die Fremdsprache einlassen können.

Kann ich das Wochenende zu Hause verbringen?
In der Regel ist das Wochenende frei und du fährst nach Hause. Nach Absprache mit der Gastfamilie kann man ab und zu übers Wochenende bleiben und mit ihr etwas unternehmen.

Verschiedene Gastfamilien arbeiten in Berufen mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Es kommt deshalb vor, dass man ab und zu ein Wochenende arbeitet. Dieses wird kompensiert und vorgängig bekannt gegeben.

Kann ich mein Hobby in der Westschweiz weiterhin ausüben?
Es wird wärmstens empfohlen, auch weiterhin sportlich oder musikalisch aktiv zu sein und das Hobby auszuüben. Dadurch bietet sich die Gelegenheit, französisch/italienisch sprechende Jugendliche kennen zu lernen und ein wenig Abstand zum Familienleben zu bekommen. Zudem kann so ein neuer Wortschatz erworben werden.